Kommunen
Anträge kommen digital herein und werden trotzdem abgetippt. Der Ablauf prüft sie auf Vollständigkeit vor, damit die Sachbearbeitung beim Fachlichen anfangen kann.
Mehr entdeckenJeder Antrag wird gegen die Checkliste geprüft, die Ihre Fachabteilung freigegeben hat. Fehlt etwas, steht es im Vorgang. Die Sachbearbeitung bekommt keinen Stapel, sondern einen vorbereiteten Fall.
Beispielablauf · bei Ihnen auf Ihren Vorgang zugeschnitten
Heute
Der Antrag liegt vor
Der Antrag kam über das Onlineformular. Ausgedruckt liegt er jetzt mit fünf Anlagen auf dem Schreibtisch.
Die Sachbearbeitung geht die Pflichtangaben durch, hakt die Anlagen ab, merkt dass eine Bescheinigung fehlt und schreibt eine Rückfrage.
Bis zur fachlichen Prüfung ist noch nichts passiert.
Mit Verknüpfwerk
Der Antrag liegt vor
Der Antrag ist gegen die Checkliste geprüft. Vier von fünf Anlagen sind da, die fehlende Bescheinigung ist markiert.
Ein Entwurf für die Rückfrage liegt bereit. Wer ihn abschickt und ob überhaupt, entscheidet die zuständige Stelle.
Die Sachbearbeitung beginnt dort, wo ihre Arbeit anfängt, nämlich bei der fachlichen Prüfung.
Wie lange die Vollständigkeitsprüfung bei Ihrem Antragstyp heute dauert, sehen wir im Pilot.
Damit aus dem einen Fall der andere wird, muss der Ablauf drei Dinge können.
Angaben und Nachweise gegen die Checkliste halten, die Ihre Fachabteilung für diesen Antragstyp freigegeben hat.
Fehlendes zusammenstellen und die Rückfrage als Entwurf vorlegen, damit nur noch jemand draufschauen und abschicken muss.
Unterlagen zusammen mit dem Prüfstatus und offenen Punkten für die Sachbearbeitung bereitstellen.
So sieht der Weg im Grundsatz aus. Wo jemand mitschaut und wo nicht, legen Sie fest.
Antrag und Anlagen kommen über den Eingang herein, den Sie uns nennen.
Der Ablauf geht die Pflichtangaben und Nachweise durch, die dieser Antragstyp verlangt.
Fehlendes wird markiert. Die Rückfrage liegt als Entwurf bei der Stelle, die sie abschicken darf.
Die zuständige Stelle erhält den vorbereiteten Vorgang für die fachliche Bearbeitung.
Menschen bleiben Teil des Ablaufs. Bevor der Ablauf live geht, legen wir gemeinsam fest, was geprüft wird, wer entscheidet und was passiert, wenn die Technik einmal streikt.
Das, was im Alltag weh tut, ist oft nur das Symptom. Wir suchen mit Ihnen das eigentliche Ziel dahinter. Daraus wird eine Lösung, die auch in zwei Jahren noch trägt.
Sie erzählen, wie es bei Ihnen läuft. Wir fragen nach, auch bei dem, was Ihnen selbstverständlich vorkommt.
Nicht, was gerade nervt, sondern was am Ende dabei herauskommen soll. Das ist nicht immer dasselbe.
Erst dann schlagen wir einen ersten Schritt vor. Klein genug zum Anfangen, groß genug, dass Sie den Unterschied merken.
Danach wissen Sie, was der erste Schritt kostet und was er bringen soll. Beides steht fest, bevor Sie zusagen.
Geprüft wird nur, ob etwas da ist. Ob es reicht, entscheidet weiterhin die zuständige Stelle.
Wir bringen keine eigene Prüflogik mit. Wir setzen um, was Ihre Fachabteilung freigegeben hat.
Es muss nicht die ganze Verwaltung umgestellt werden. Ein klar beschriebener Antrag reicht für den Anfang.
Nein. Geprüft wird, ob alles da ist, nicht ob es reicht. Über den Anspruch entscheidet weiterhin die Sachbearbeitung. Sie bekommt den Vorgang dafür vorsortiert auf den Tisch.
Ändert sich die Checkliste, ändern wir den Ablauf und prüfen ihn an echten Fällen nach. Wer die Checkliste pflegt, sollte vorher feststehen, damit die Änderung nicht an einer einzelnen Person hängt.
Nur wenn Sie das so wollen. Zum Anfangen liegt die Rückfrage als Entwurf bei der Sachbearbeitung, jemand liest sie und schickt sie ab. Ob der Ablauf das später allein darf, entscheiden Sie, wenn Sie gesehen haben, wie er sich schlägt.
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